Neue Corona-Soforthilfe des Bundes

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Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, Antragsfrist 31. August 2020

Die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt.

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Dazu startete am 8. Juli 2020 die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer – erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Auszahlungen können bereits im Juli an die Unternehmen erfolgen.

Sind Sie antragsberechtigt und wie hoch fällt die Fördersumme aus?
Antworten hierauf und weitere Informationen finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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